Verkehrswertgutachten

Immobilienbewertung vom Experten

  • Gutachten nach anerkannten Grundsätzen (BauGB und ImmowertV21)
  • Gerichtsfestes Gutachten
  • Schnelle Bearbeitungszeit

Ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaftssteuer, Scheidung oder für Bilanzierungszwecke – Bei mir erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen.


Verkehrswertgutachten bei Kauf einer Immobilie

Mit einem von mir erstellten Verkehrswertgutachten können Sie feststellen, ob der angebotene Kaufpreis der Immobilie angemessen ist und welche Sanierungsmaßnahmen in naher Zukunft auf Sie zukommen. So können Sie sich beim Kauf einer Immobilie viel Geld und Ärger ersparen. Auch hinsichtlich der Kaufpreisverhandlung und einer anstehenden Finanzierung haben Sie mit unserem Verkehrswertgutachten eine sachliche Grundlage.


Verkehrswertgutachten bei Verkauf einer Immobilie

Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann sollten Sie Ihre Immobilie durch mich bewerten lassen. Ich ermittel Ihnen den Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren. Auch bei der Vermarktung Ihrer Immobilie steigert mein Gutachten die Erfolgsaussichten. Der Kaufinteressent bekommt Transparenz und Sicherheit. Letztendlich dient mein Verkehrswertgutachten auch bei der Kaufpreisverhandlung als sachliche Grundlage.


Verkehrswertgutachten bei Erbschaft und Schenkung

In Fällen, in denen eine Immobilie oder ein Grundstück Bestandteil einer Erbschaft oder Schenkung ist, bittet das Finanzamt die Erben und Beschenkten über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie oder Grundstücks. Die Ermittlung des Wertes wird vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen. Meistens ist der so pauschal vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert deutlich höher als der tatsächliche. Damit fällt auch gleichzeitig die fällige Steuer höher aus als notwendig.

Geben Sie sich mit der Bewertung des Finanzamtes nicht zufrieden. Wir berechnen für Sie den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.

  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Sachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:


        Grundbuchauszug

        Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan

        Baulastenauskunft

        Altlastenauskunft

        Miet- und Pachtverträge

        Aktueller Energieausweis

        Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft

        Vorhandene Wertermittlungen

        Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag

        Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung

        Bauzeichnungen/Grundrisse

        Wohn-/ Nutzflächenberechnung

        Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen

        Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen

        Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung


  • Preise

    Keine Immobilie ist wie die Andere, daher erhalten Sie von mir immer einen individuellen günstigen Festpreis für Ihre Immobilienbewertung.