Verkehrswertgutachten
Immobilienbewertung vom Experten
- Gutachten nach anerkannten Grundsätzen (BauGB und ImmowertV21)
- Gerichtsfestes Gutachten
- Schnelle Bearbeitungszeit
Ob Immobilienkauf, Verkauf, Erbschaftssteuer, Scheidung oder für Bilanzierungszwecke – Bei mir erhalten Sie Verkehrswertgutachten nach gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen.
Mit einem von mir erstellten Verkehrswertgutachten können Sie feststellen, ob der angebotene Kaufpreis der Immobilie angemessen ist und welche Sanierungsmaßnahmen in naher Zukunft auf Sie zukommen. So können Sie sich beim Kauf einer Immobilie viel Geld und Ärger ersparen. Auch hinsichtlich der Kaufpreisverhandlung und einer anstehenden Finanzierung haben Sie mit unserem Verkehrswertgutachten eine sachliche Grundlage.
Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dann sollten Sie Ihre Immobilie durch mich bewerten lassen. Ich ermittel Ihnen den Wert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren. Auch bei der Vermarktung Ihrer Immobilie steigert mein Gutachten die Erfolgsaussichten. Der Kaufinteressent bekommt Transparenz und Sicherheit. Letztendlich dient mein Verkehrswertgutachten auch bei der Kaufpreisverhandlung als sachliche Grundlage.
In Fällen, in denen eine Immobilie oder ein Grundstück Bestandteil einer Erbschaft oder Schenkung ist, bittet das Finanzamt die Erben und Beschenkten über die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer zur Kasse. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Verkehrswert (Marktwert) der übertragenen Immobilie oder Grundstücks. Die Ermittlung des Wertes wird vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens vorgenommen. Meistens ist der so pauschal vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert deutlich höher als der tatsächliche. Damit fällt auch gleichzeitig die fällige Steuer höher aus als notwendig.
Geben Sie sich mit der Bewertung des Finanzamtes nicht zufrieden. Wir berechnen für Sie den tatsächlichen Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie.