Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie in Solarstrom um zur Einspeisung in das öffentliche Netz oder in Akkumulatoren. Diese Anlagen werden zunehmend auch auf Dächern von Wohnhäusern oder landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden errichtet.
Als Betriebsdauer geben die Hersteller Leistungsgarantien für Solarmodule für 20 bis 25 Jahre. Ertragskalkulatorisch sollte man nur die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesicherten Förderungszeiträume von 20 Jahren plus die Monate im Errichtungsjahr berücksichtigen.
Bei der Berücksichtigung von Photovoltaikanlagen in der Grundstücksbewertung ist zu Beginn der Wertermittlung zunächst die Frage zu klären, ob es sich um welchen Anlagentyp es sich handelt und wie die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sind.
Es wird danach der Barwert der Anlage im Ertragswertverfahren errechnet und als „besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal“ im Anschluss an die Marktanpassung berücksichtigt.
Die Bearbeitungszeit für eine Ertragswertermittlung beträgt in der Regel 7-10 Werktage.